Was tun Begleitdolmetscher und Verhandlungsdolmetscher?

Bei Geschäftsverhandlungen, Sitzungen und Gesprächen in kleiner Runde sitzt der/die Dolmetscher/in mit den Teilnehmern am Tisch. Für maximal 3 Personen kann die Dolmetschung geflüstert werden, für größere Verhandlungsrunden wird konsekutiv gedolmetscht.

Bei Führungen durch laute Gebäude (z.B. Fabriken) empfiehlt sich der Einsatz einer Führungsanlage.

Einsatzbereich:

Diese Methode wird für Geschäftsverhandlungen, Firmenbesuche, Werksführungen, etc. gewählt, bei denen Kleingruppen von bis zu 10 – 15 Personen zu betreuen sind.

Anforderungen:

Der/die Dolmetscher/in sollte möglichst neben der/den Person(en) sitzen/stehen, für die hauptsächlich gedolmetscht wird.

Zu bedenken:

  • Auch bei dieser Methode ist eine hohe Konzentration erforderlich. Für Einsätze, die sehr intensiv sind und/oder lange dauern, benötigen Sie daher zwei DolmetscherInnen, die einander abwechseln.
  • Bei einem hohen Lärmpegel im Raum sollte eine Führungsanlage vorgesehen werden.

Bundeskanzleramt

"Ich möchte mich ganz herzlich für Ihre Zuverlässigkeit und Unterstützung bedanken! Sie haben uns schon sehr oft mit Ihrer unerschöpflichen Geduld für unsere Spontanität wertvolle Dienste erwiesen. Ihre fachliche Kompetenz, Ihre Professionalität und die hervorragenden Ergebnisse wissen wir sehr zu schätzen und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit."